§§ 1295 und 1325 ABGB:
Ein durch Unfall verletzter Student kann den gesamten Verdienstausfall als Schaden geltend machen, der ihm durch den verzögerten Eintritt in das Berufsleben entsteht.
OGH 17. 5. 2000, 2 Ob 138/00h (OLG Graz 17. 1. 2000, 3 R 181/99h; LGZ Graz 26. 6. 1999, 11 Cg 187/97m)