Säumnisentscheidungen werden von den Parteien manchmal unterschätzt und können in der Folge - über die ihrer Vollstreckung hinaus - Probleme aufwerfen. Diese Fragen hat die Rechtsprechung bei Strafverfügungen aufgeworfen, sie stellen sich aber zum Teil auch bei zivilprozessualen Säumnisentscheidungen. Der Autor erörtert sie und kommt unter anderem zum Schluß, daß Zahlungsbefehle formelle Rechtskraft und Einmaligkeitswirkung entfalten, aber keine Bindungswirkung für andere gerichtliche Verfahren; auch nicht für Mutwillensstrafen nach § 448a ZPO. Weiters geht die Arbeit auf Versäumungsendbeschlüsse und Versäumungsurteile sowie auf rechtspolitische Fragen ein.