In den im folgenden besprochenen Urteilen hat sich der EuGH ausführlich zur Möglichkeit der Rechtfertigung von die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigenden nationalen Stromaußenhandelsmonopolen über die Ausnahmebestimmung des Art 90 Abs 2 EGV geäußert. Der Verfasser versucht in Verwertung der aus diesen Urteilen neu gewonnenen Rechtssätze unter ergänzender Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu Art 90 Abs 2 EGV die Anwendungsvoraussetzungen dieser wichtigsten Ausnahmebestimmung des EGV für davon berührte (öffentliche) Unternehmen näher darzulegen. Abschließend wird noch auf die Bedeutung dieser Urteile für die österreichische Elektrizitätswirtschaftsordnung eingegangen.