Der Beitrag untersucht ein in je einem medizinischen und in einem notariellen Fall praktisch gewordenes zugespitztes Problem des Persönlichkeitsschutzes post mortem und bestätigt den in der Rechtsprechung gefundenen Weg zur Vermeidung zweckwidriger Ergebnisse.
Deskriptoren: Postmortale Geheimhaltungspflichten; Schutzzweck; mutmaßlicher Wille.