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Erfolgszurechnung beim erfolgsqualifizierten Delikt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 399 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 7 Abs 2 und § 87 Abs 2 StGB:

Der Umstand, daß die Todesfolge einer absichtlichen schweren Körperverletzung ohne die - dem Täter nicht bekannte - Lebererkrankung des Opfers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre, schließt - bei in concreto zu bejahender spezifischer Sorgfaltswidrigkeit der Verletzungshandlung auch in bezug auf die qualifizierende Folge - die Zurechnung des Todeserfolges nicht aus.

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