Die Reichweite der Grundfreiheiten ist nach wie vor äußerst umstritten. Die Diskussion des Verbotsgehalts dieser Vorschriften und die Analyse der einschlägigen Judikatur des Gerichtshofs konzentriert sich idR auf die Frage, ob den Grundfreiheiten ein Diskriminierungsverbot oder ein Beschränkungsverbot zugrunde liegt. Der Verfasser versucht darzulegen, daß mit diesem grobmaschigen Schema der Gehalt der Grundfreiheiten nicht zureichend erfaßt und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht sinnvoll bewertet werden kann. Er entwickelt in diesem Beitrag ein feineres Kategorienschema und versucht, auf dieser Grundlage die Konturen der Reichweite der Grundfreiheiten schärfer herauszuarbeiten und die einschlägige Rechtsprechung zu analysieren.