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Ertragsverlust aus künftiger Gesellschafterstellung ist entgangener Gewinn

RechtsprechungZivilrechtJBl 1999, 183 Heft 3 v. 20.3.1999

§§ 1293 ff und 1323 ff ABGB

Der Verlust der Möglichkeit des Geschädigten, als Gesellschafter im Unternehmen seines Arbeitgebers für dieselbe Arbeitsleistung, die er bisher als Arbeitnehmer erbrachte, einen Gewinnanteil in mehrfacher Höhe des bisherigen Arbeitslohnes zu beziehen, ist nicht positiver Schaden, sondern entgangener Gewinn und daher mangels grober Fahrlässigkeit des Schädigers nicht zu ersetzen.

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