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Fortsetzung des Prozesses gegen Kapitalgesellschaft trotz deren Löschung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 126 Heft 2 v. 20.2.1999

Art 6 MRK; §§ 1 ff AmtsLG; §§ 234 f ZPO:

Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen.

Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären.

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