§ 1325 ABGB:
Ein bei seiner Geburt geschädigtes Kind kann vom Schädiger nicht die Kosten einer häuslichen Vollpflege durch ausgebildetes Personal „rund um die Uhr“ begehren, wenn die Pflege tatsächlich durch die Mutter - sei es auch unter weit überobligationsgemäßem Einsatz - erfolgt.