vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verweisung auf den Rechtsweg zur Klärung von Vorfragen im Notwegeverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 675 Heft 10 v. 20.10.1999

§§ 1, 3, 9 und 16 NotwegeG:

Nach der ausdrücklichen Anordnung des § 16 Abs 8 NWG ist der ordentliche Rechtsweg zur Geltendmachung von Ansprüchen, über die in dem durch das NWG geregelten Verfahren zu entscheiden ist, ausgeschlossen. Daher bleibt eine Verweisung auf den Rechtsweg auch zur Klärung von Vorfragen (hier: Umfang einer Servitut) verwehrt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!