Die Rechtsprechung des OGH zu § 1298 ABGB differiert in der Argumentation von Senat zu Senat, ja sogar innerhalb der einzelnen Senate. Während ein Teil der Entscheidungen richtigerweise die Beweislastverteilung an den Kategorien Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten orientiert, negiert ein anderer Teil die Relevanz dieser Kategorien für die Problemlösung. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die Beweislastthemen nicht immer klar genug erkannt oder doch nicht immer genügend klar herausgearbeitet werden. Mancher Beitrag aus der Lehre hat zudem Verwirrung gestiftet. Die Arbeit versucht, den richtigen Weg zu weisen. Im Ergebnis ist die Rechtsprechung meist zutreffend.