Die WGN 1997 hat - neben anderen, weitgehenden Reformen des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts, insb das Rechtsmittelverfahren betreffend, und einer Anpassung der Wertgrenzen an den Euro - erstmalig nach 100 Jahren eine abschließende autonome Abgrenzung der inländischen Gerichtsbarkeit in Vermögenssachen gebracht. Sie hat diese Abgrenzung vornehmlich in Anpassung an das LGVÜ und das demnächst in Kraft tretende EuGVÜ vorgenommen. Im Hinblick auf die differenzierte prozessuale Behandlung hat sie zu einer Spaltung des bisher einheitlichen Begriffs der inländischen Gerichtsbarkeit geführt: (fehlende) inländische Gerichtsbarkeit aufgrund völkerrechtlicher Immunitäten; inländische Gerichtsbarkeit nach autonomem Recht (insb § 27a JN) und aufgrund völkervertragsrechtlicher Regelungen. Für die zweitgenannte Gruppe empfiehlt sich die Einführung des Begriffs der internationalen Zuständigkeit.