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Betriebsübergang und Schicksal der betrieblichen Altersversorgung€*)*) Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, der vor Richtern in der Bundesarbeitskammer Wien am 21. 10. 1996 gehalten wurde. Da ein zunächst geplantes Handbuch zum Betriebsübergangsrecht nicht realisiert wurde, dankt der Autor dem Herausgeber der Juristischen Blätter

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Martin BinderJBl 1998, 416 Heft 7 v. 20.7.1998

Die arbeitsrechtliche Betriebsübergangsregelung geht zwar davon aus, daß der Unternehmenserwerber in die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer in vollem Umfang eintritt. Dieser Grundsatz ist jedoch hinsichtlich der Betriebspensionszusagen nur sehr abgeschwächt verwirklicht. Es kann zur Vollübernahme, Konkurrenzsituation mit dem für den Erwerber maßgebenden Betriebspensionssystem, Abfindung der angesparten Anwartschaften, Zurückbleiben des Arbeitnehmers beim Veräußerer oder gar zur Vertragsauflösung kommen. Die Rechtssituation wird dadurch verkompliziert, daß eine Vielzahl von Normenkomplexen ineinandergreift. Auch die Haftungsfrage ist je nach Konstellation unterschiedlich zu beantworten.

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