Der deutsche Gesetzgeber hat soeben eine tiefgreifende Novellierung des deutschen Handelsgesetzbuchs vorgenommen. Da das österreichische HGB auch heute noch weitestgehend dem - bisherigen - deutschen entspricht, erscheint es sinnvoll, der Frage nachzugehen, ob und inwieweit die deutsche Reform in Österreich Nachahmung finden sollte. Der folgende Beitrag versteht sich als Anstoß zu einer derartigen Diskussion. Er beschäftigt sich aus diesem Grund nur mit drei wichtigen Bereichen, unter denen der veränderte Kaufmannsbegriff den Schwerpunkt bildet.