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Kein Anspruch aus § 1330 ABGB auf Abgabe einer „Ehrenerklärung“ bloß gegenüber dem Verletzten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 369 Heft 6 v. 20.6.1998

§ 1330 ABGB:

Weil der Widerrufsanspruch im Schadenersatzanspruch ist, ist an der bisherigen Rsp festzuhalten, daß der Verletzte keinen Anspruch auf Abgabe einer Ehrenerklärung nur ihm gegenüber hat.

OGH 17. 12. 1997, 6 Ob 316/97g (LG Linz 6. 8. 1997, 12 R 137/97v; BG Urfahr-Umgebung 2. 4. 1997, 5 C 208/95g)

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