§ 140 ABGB:
Hat das unterhaltsberechtigte Kind bereits Selbsterhaltungsfähigkeit erlangt, so bewirkt bloß vorübergehende Einkommensminderung durch Ableistung des Präsenzdienstes bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen der Eltern keinen Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit.