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Prozentsatzmethode bei nur einer Unterhaltspflicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 384 Heft 6 v. 20.6.1997

§ 140 ABGB:

Durch die Anwendung der Prozentsatzmethode werden die Lebensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen entsprechend berücksichtigt. Wollte man bei Fehlen konkurrierender Unterhaltspflichten allein auf den Regelbedarf abstellen, wären Unterhaltspflichtige mit unterdurchschnittlichem Einkommen überproportional belastet.

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