Schlechte Gesetze schmälern das Ansehen der Demokratie, belasten die Rechtsanwendungspraxis und bringen Betroffene zur Weißglut. Schlechte Gesetze sind vermeidbar. Hilfreich sein könnten größere Wahrhaftigkeit und engere Zusammenarbeit der Gesetzgebung mit der von ihr bisher weithin ignorierten Rechtswissenschaft. Der auf Erfahrung beruhende Beitrag regt Verbesserungen einer solchen Zusammenarbeit an und schlägt insbesondere die Einrichtung einer rechtswissenschaftlich unterstützten allgemeinen Rechtsentwicklungsplanung für die Gesamtrechtsordnung und ihre Teilgebiete vor.