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Wegfall des vereinbarten institutionellen Schiedsgerichts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 597 Heft 9 v. 1.9.1996

ZPO § 577, ZPO § 578, ZPO § 579

Eine Schiedsvereinbarung erlischt von selbst, wenn das in einem Gesetz als Organ einer beruflichen Standesvertretung eingerichtete, von den Parteien zur Entscheidung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis berufene Schiedsgericht durch Gesetzesänderung wegfällt.

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