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Aufwertung des Bauzinses trotz zunächst wirksamer Goldklausel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 325 Heft 5 v. 1.5.1996

BauRG § 3 Abs 2 idF Art III BauRGNov 1990

Eine Goldklausel, die vor Inkrafttreten des GoldklauselG BGBl 1937/130 vereinbart wurde, verlor nicht durch dieses Gesetz, wohl aber durch die V DRGBl 1939 I 1037, GBl f Österreich 1939/763 ihre Wirksamkeit. Sie hindert daher eine Aufwertung des Bauzinses nach der BauRGNov nicht. Daran ändert auch die Aufhebung des GoldklauselG mit BGBl 1991/30 nichts.

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