ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295
Die vom Geschädigten zu beweisende Rechtswidrigkeit einer Verletzungshandlung bei einem Kampfsport (hier: Fußballspiel) liegt erst dann vor, wenn das Verhalten des Schädigers über einen bei diesem immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht.