ABGB § 140
Der Zuspruch des Unterhalts jeweils in der Höhe des Regelbedarfs ohne Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Eltern steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Die Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzkomponente stellt für durchschnittliche Verhältnisse eine brauchbare Handhabe dar, um einen sachlichen Ausgleich zwischen der Deckung der Bedürfnisse des Berechtigten und des Schuldners zu erreichen.