Nach Auffassung des EuGH sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn eines ihrer Organe das Gemeinschaftsrecht hinreichend qualifiziert verletzt hat. Rebhahn geht auf Inhalt, Begründung und Folgen dieser neuen Haftung näher ein.
Deskriptoren: Gemeinschaftsrecht, Schadenersatz, Staatshaftung, Amtshaftung.