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Gerichtlicher Vergleich ersetzt Notariatsakt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 260 Heft 4 v. 1.4.1995

GmbHG § 76 Abs 2

Nicht nur für den Bereich des NZwG, sondern auch in jenen Fällen, in denen das GmbHG die Form des Notariatsaktes verlangt, wird diese durch gerichtlichen Vergleich ersetzt.

OGH, 06.05.1994, 8 Ob 521/94

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