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Vorzeitiger Austritt des Dienstnehmers nach Kündigung im Ausgleich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 558 Heft 8 v. 1.8.1994

AO § 20b, AO § 20c, AO § 20d, KO § 25, B-VG Art 140

Durch eine begünstigte Kündigung im Ausgleichsverfahren wird das Arbeitsverhältnis vorerst unter Aufrechterhaltung des Leistungsaustausches nur in das Auflösungsstadium versetzt. Eine auf § 25 KO gestützte Austrittserklärung des Arbeitnehmers war wegen Aufhebung dieser Bestimmung durch den VfGH im vorliegenden Anlaßfall nicht berechtigt*)*)Siehe dazu den Aufsatz von Jabornegg, § 25 KO und die Rechtsprechung, in diesem Heft der JBl 1994, 564 ff..

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