Daß sich das Wiener Hans Kelsen-Institut unter seinem Leiter, Univ. Prof. DDr. Robert Walter, seit vielen Jahren mit nicht nachlassender Energie der Aufgabe widmet, das bedeutende Werk des großen österr Juristen Hans Kelsen zu pflegen, zu erforschen und fortzuführen, das ist in höchstem Maße verdienstvoll und erfreulich. Verdienstvoll und erfreulich ist auch, daß in der Schriftenreihe dieses Instituts nun bereits der 18. Band erschienen ist. Weniger erfreulich scheint mir die immer wieder bemerkbare Neigung des Institutsleiters und mancher seiner Schüler, Kelsens Lehre als unumstößliche Wahrheit zu betrachten, sie gegen Kritik zu immunisieren und zu dogmatisieren. Diese Neigung kommt leider mit besonderer Deutlichkeit auch in dem vorliegenden Band zum Vorschein, der eine Reihe von Beiträgen über verschiedene „Schwerpunkte“ der Reinen Rechtslehre von Walter und mehreren seiner Schüler und Mitarbeiter enthält. In der Einleitung nimmt Walter für die Autoren des Bandes sogar den Titel einer „Schule“ in Anspruch, in der die Reine Rechtslehre ihre Fortsetzung finde (5).