GrundrechtsbeschwerdeG § 2 Abs 1, GrundrechtsbeschwerdeG § 7, GrundrechtsbeschwerdeG § 8, StPO § 180 Abs 1
Fehlt es an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage (hier: unzureichende Begründung des dringenden Tatverdachts bei der U-Haft) für die Prüfung der Frage,