In der Hoheitsverwaltung ergibt sich bei nicht ausreichenden staatlichen Ressourcen die Notwendigkeit, Leistungen privater Unternehmer im Einzelfall zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit zu beschaffen. Bei der Beschaffung der notwendigen Leistungen auf dem offenen Markt stellen sich verschiedene Rechtsfragen: Erfolgt die Leistungsbeschaffung hoheitlich oder nichthoheitlich? Welche Organe sind bei nichthoheitlicher Beschaffung zum Vertragsabschluß zuständig; für welche Gebietskörperschaft wirken Verträge, die im Zusammenhang mittelbarer Bundesverwaltung abgeschlossen werden? Wie ist die Rechtsstellung des die Leistung erbringenden Unternehmers gegenüber der Gebietskörperschaft und gegenüber verwaltungsbetroffenen Dritten; wie setzt er insb Entgeltansprüche durch?