Fünf Abgeordnete sind während der Legislaturperiode aus der politischen Partei FPÖ ausgetreten. Trotz anhaltender Zugehörigkeit zur wahlwerbenden Partei FPÖ beschließen sie den „Austritt“ aus dem Klub der FPÖ im Nationalrat und „gründen“ einen Klub „Liberales Forum“. Die Antwort auf die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Klubbildung wird in einer systematischen Auslegung von Vorschriften des B-VG, der NRWO und des GOGNR gesucht. Eine Lückenschließung des § 7 GOGNR durch Interpretation wird als unvertretbar erkannt.