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Qualifizierte Erbausschlagung – Erbschaftssteuerrechtliche Behandlung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1993, 202 Heft 3 v. 1.3.1993

ErbStG § 2 Abs 1 Z 1, ErbStG § 2 Abs 2 Z 4, ErbStG § 3 Abs 1 Z 1, ErbStG § 3 Abs 1 Z 2

Es ist nicht unsachlich, wenn der Abgabenpflichtige trotz Schenkung „der Hälfte des auf ihn entfallenden gesamten Nachlasses“ vor Abgabe einer Erbserklärung an den Ehepartner Erbschaftssteuer vom gesamten Nachlaß des Erblassers entrichten muß.

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