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Schenkung von GmbH-Geschäftsanteilen kann uU nicht dem Wohl des Pflegebefohlenen entsprechen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 106 Heft 2 v. 1.2.1993

ABGB § 149 Abs 1, ABGB § 154 Abs 3

Eine mit Belastungen verbundene Schenkung darf durch das Pflegschaftsgericht nur genehmigt werden, wenn die Annahme im Interesse des Pflegebefohlenen liegt und somit dessen Wohl entspricht.

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