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§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1973 (Nachsicht vom Befähigungsnachweis) verfassungswidrig

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1993, 101 Heft 2 v. 1.2.1993

StGG Art 6, StGG Art 18, GewO 1973 § 28 Abs 1 Z 1

Eine Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nach § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1973 kann lediglich von der durch die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften geforderten Art des Nachweises der erforderlichen Befähigung, nicht jedoch von der Befähigung selbst erteilt werden.

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