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Verhältnis Aufhebungsrecht und Aufzahlung bei laesio enormis – Wertirrtum als Motivirrtum

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 785 Heft 12 v. 1.12.1993

ABGB § 871, ABGB § 934

Die Erklärung des verkürzenden Teils, das Fehlende auf den gemeinen Wert zu ersetzen, ist – auch nach außergerichtlicher Auflösungserklärung des Verletzten – bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung I. Instanz möglich, aber auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zulässig.

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