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Kostenersatz im Enteignungsverfahren

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofFerdinand KerschnerJBl 1993, 676 Heft 10 v. 1.10.1993

EisbEG § 44, BStG § 20 Abs 1, AVG § 74

Die „sinngemäße“ Anwendung des EisbEG gem § 20 Abs 1 BStG ist so zu verstehen, daß die Bestimmungen des EisbEG nur dort nicht anzuwenden sind, wo sie dem Wesen der Regelung des BStG widersprechen, bzw daß sie diesem entsprechend angepaßt anzuwenden sind.

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