B-VG Art 7 Abs 1, F-VG 1948 § 3 Abs 1, F-VG 1948 § 4, F-VG 1948 § 12, F-VG 1948 § 13, Wohnbauförderungs-ZweckzuschußG 1989 § 2 Abs 2 idF BGBl 1988/691
Das Wohnbauförderungs-ZweckzuschußG 1989 ist Teil der seit 1989 geltenden Finanzausgleichsordnung, die nur als Gesamtkomplex gesehen und beurteilt werden kann. Eine isolierte Betrachtung – allein des Wohnbauförderungs-ZweckzuschußG 1989 – wäre mithin verfehlt.