ABGB § 1392, ABGB § 1393, ABGB § 1394
Für die Wirksamkeit einer Sicherungszession ist die Einhaltung der für die Pfandrechtsbegründung geltenden erhöhten Publizitätsanforderungen (Drittschuldnerverständigung, Buchvermerk udgl) notwendig.
ABGB § 1392, ABGB § 1393, ABGB § 1394
Für die Wirksamkeit einer Sicherungszession ist die Einhaltung der für die Pfandrechtsbegründung geltenden erhöhten Publizitätsanforderungen (Drittschuldnerverständigung, Buchvermerk udgl) notwendig.