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Berücksichtigung der Lehrlingsentschädigung bei der Unterhaltsbemessung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 41 Heft 1 v. 1.1.1991

ABGB § 140 Abs 3, ABGB § 672

Die Lehrlingsentschädigung ist ein nach § 140 Abs 3 ABGB anrechenbares Eigeneinkommen des Kindes, sofern sie nicht als Ausgleich für berufsbedingten Mehraufwand (hier: Kosten der der Ausbildung dienenden Internatsunterbringung) außer Betracht bleibt.

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