ABGB § 914, ABGB § 915, ABGB § 364a, AHB 1949 § 1 Z 1
Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ist maßgeblich, wie diese von einem durchschnittlich verständigen Versicherten aufgefaßt werden können. Unklarheiten gehen zu Lasten des Versicherers.