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Zum Verhältnis Disziplinarverfahren – strafgerichtliches Verfahren

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1990, 737 Heft 11 v. 1.11.1990

BDG 1979 § 94 Abs 1 Z 1, BDG 1979 § 94 Abs 2 Z 1, BDG 1979 § 95 Abs 2, BDG 1979 § 95 Abs 1, BDG 1979 § 95 Abs 2, BDG 1979 § 95 Abs 3

Aus § 94 Abs 2 BDG 1979 ergibt sich keinesfalls, daß für die Dauer eines strafgerichtlichen Verfahrens der Disziplinarbehörde die Zuständigkeit zur Erlassung eines Einleitungsbeschlusses entzogen wäre, sondern lediglich, daß der Ablauf der Frist (§ 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979) gehemmt ist.

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