ABGB § 45, ABGB § 863, ABGB § 1247, ABGB § 1435
Ein Verlöbnisvertrag kann auch formlos durch konkludente Handlungen iSd § 863 geschlossen werden. Zur Gültigkeit brauchen weder Einzelheiten der gemeinsamen Zukunft noch der Zeitpunkt der Eheschließung vorausbestimmt sein.