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Rechtsanwaltsunterschrift auf Rekurs im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Unterhalts?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 118 Heft 2 v. 1.2.1989

ZPO § 520 Abs 1, EO § 382a, EO § 399a, EO § 399b

Im Verfahren nach den §§ 382 a, 399 a und 399 b EO ist – kraft teleologischer Reduktion der Verweisung in § 402 Abs 2 und § 78 EO – § 520 Abs 1 ZPO nicht anzuwenden. Vom Rekurswerber selbst verfaßte schriftliche Rekurse in diesen Verfahren müssen daher von keinem Rechtsanwalt unterschrieben sein.

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