ZPO § 1, ZPO § 31
Trotz zu diesem Zeitpunkt bestehender Prozeßunfähigkeit sind Verfahrenshandlungen des Prozeßbevollmächtigten wirksam, wenn die Partei bei Erteilung der Prozeßvollmacht geschäftsfähig war.
OGH, 27.09.1988, 4 Ob 586/88
ZPO § 1, ZPO § 31
Trotz zu diesem Zeitpunkt bestehender Prozeßunfähigkeit sind Verfahrenshandlungen des Prozeßbevollmächtigten wirksam, wenn die Partei bei Erteilung der Prozeßvollmacht geschäftsfähig war.
OGH, 27.09.1988, 4 Ob 586/88