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Ärztliche Sorgfalt bei Einsetzen einer Zahnbrücke

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 110 Heft 2 v. 1.2.1989

ABGB § 1299

Das Mißlingen einer besonders schwierigen ärztlichen Maßnahme, die auch bei Anwendung größter Sorgfalt scheitern kann, indiziert keineswegs die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. In solchem Fall können Schadenersatzansprüche nur auf eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht gestützt werden.

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