StGG Art 13, MRK Art 10, Art I BVG zur Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG-Rundfunk) BGBl 1974/396, RundfunkG (RFG) § 2
Ein konkreter Verwaltungsakt, der sich gegen die Meinungsäußerungsfreiheit richtet, verletzt dieses Grundrecht ua dann, wenn er in denkunmöglicher Handhabung eines verfassungsmäßigen Gesetzes erlassen wurde.