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Probleme des Produkthaftungsgesetzes unter Berücksichtigung der Produkthaftungs-Richtlinie der EG

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Rolf SackJBl 1989, 695 Heft 11 v. 1.11.1989

4. Das Inverkehrbringen des Produkts

Die Haftung aus dem PHG erfordert ferner, daß das Produkt von dem Haftenden in den Verkehr gebracht worden ist. Nicht nur der Hersteller, sondern auch Importeure und subsidiär haftende Lieferanten iSv § 1 Abs 2 PHG haften erst dann, wenn sie das Produkt selbst in den Verkehr gebracht haben.

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