HGB § 54
Der Abverkauf einer größeren Menge Heizöls, die wegen Umstellung von Öl- auf Gasbeheizung einer Betriebsstätte einer KG dort nicht mehr benötigt wird, ist von der Handlungsvollmacht des mit der Leitung dieser Betriebsstätte betrauten Angestellten der KG umfaßt.
OGH, 10.02.1988, 3 Ob 628/86