ABGB § 364 Abs 2, JN § 1
Für einen auf das Nachbarrecht gestützten Anspruch auf Unterlassung hoheitlichen Handelns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Ein Begehren, mit dem dem Emmittenten bestimmte Vorkehrungen zur Unterlassung von Immissionen vorgeschrieben werden, ist nicht schlüssig.