IPRG § 36, IPRG § 41, ABGB § 932, ABGB § 933, ABGB § 1151, ABGB § 1167, ABGB § 1497, ABGB § 1498
Die Anwendung von § 41 IPRG setzt eine „Anbahnung“ des Verbrauchervertrages im Verbraucherland voraus. Fehlt eine solche, ist die Buchung einer italienischen Ferienwohnung über ein Reisebüro nach § 36 IPRG zu beurteilen.