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§§ 36 und 41 IPRG; §§ 932 f, 1151, 1167 und 1497 f ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteMichael SchwimannJBl 1988, 375 Heft 6 v. 1.6.1988

IPRG § 36, IPRG § 41, ABGB § 932, ABGB § 933, ABGB § 1151, ABGB § 1167, ABGB § 1497, ABGB § 1498

Die Anwendung von § 41 IPRG setzt eine „Anbahnung“ des Verbrauchervertrages im Verbraucherland voraus. Fehlt eine solche, ist die Buchung einer italienischen Ferienwohnung über ein Reisebüro nach § 36 IPRG zu beurteilen.

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