ReligionsunterrichtsG § 5 Abs 2, ReligionsunterrichtsG § 6 Abs 2, ABGB § 863, ABGB § 1400, JN § 1
Zulässigkeit des Rechtsweges für die Geltendmachung von Gehaltsansprüchen aus einem Dienstverhältnis mit einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft.