vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 KSchG; §§ 1487 und 877 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter BydlinskiJBl 1988, 172 Heft 3 v. 1.3.1988

KSchG § 18, ABGB § 1487, ABGB § 877

Zahlt beim drittfinanzierten Kauf der Finanzierer die Kreditsumme im Namen des Käufers direkt an den Verkäufer aus, geht sein aufgrund erfolgreicher Irrtumsanfechtung des Kreditvertrages durch den Käufer bestehender Bereicherungsanspruch bloß auf Abtretung des dem Käufer gegen den Verkäufer zustehenden Rückzahlungsanspruchs.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!